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Aktuelle
Gerichtsurteile
Manchmal verschaffen Gerichtsurteile abgewiesenen
Bauherren Fördergelder
Demnach hat ein privater Bauherr mit Haus auf
fremdem Boden ein Recht auf Eigenheimzulage.
Er muss allerdings im wirtschaftlichen Sinne
Hauseigentümer sein. Das heißt, er muss
über das Gebäude entscheiden können
und eventuelle Erträge, etwa aus dem Verkauf,
selbst einstreichen. Dies gilt zum Beispiel
für nicht verheiratete Paare: Gehört einem
Partner allein das Grundstück mit dem gemeinsamen
Haus und hat der andere Anspruch auf Ausgleichsanspruch
im Trennungsfall, so gehört ihm ebenso
die Hälfte des Fördergeldes laut
Urteil des Bundesfinanzhofes.
(Aktenzeichen: X R 15/01)
Ferienwohnung im Inland
Wer sich eine Ferienwohnung im Inland zulegt,
hatte ursprünglich kein Recht auf das Fördergeld.
Taugt sie allerdings zum Dauer-
wohnsitz, ist als solcher genehmigt und
der Käufer nutzt sie als Hauptwohnung, dann
kann er Eigenheimzulage beantragen. Er muss die Wohnung
also zu seinem Zuhause ummodeln so entschied
das Niedersäch. Finanzgericht.
(Aktenzeichen: 9 K 234/99)
Quelle:
DAS HAUS
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