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 Förderung - Geld vom Staat
 Eigenheimzulage

 Aktuelle  Gerichtsurteile

 Manchmal verschaffen  Gerichtsurteile  abgewiesenen Bauherren  Fördergelder

 Demnach hat ein privater  Bauherr mit Haus auf  fremdem Boden ein Recht auf  Eigenheimzulage. Er muss  allerdings im wirtschaftlichen  Sinne Hauseigentümer sein.  Das heißt, er muss über das  Gebäude entscheiden können  und eventuelle Erträge, etwa  aus dem Verkauf, selbst  einstreichen. Dies gilt zum  Beispiel für nicht verheiratete  Paare: Gehört einem Partner  allein das Grundstück mit dem  gemeinsamen Haus und hat  der andere Anspruch auf  Ausgleichsanspruch im  Trennungsfall, so gehört ihm  ebenso die Hälfte des  Fördergeldes – laut Urteil des  Bundesfinanzhofes.
 (Aktenzeichen: X R 15/01)


 Ferienwohnung im Inland
 Wer sich eine Ferienwohnung  im Inland zulegt, hatte  ursprünglich kein Recht auf  das Fördergeld. Taugt sie  allerdings zum  Dauer- 
  wohnsitz, ist als  solcher  genehmigt und der Käufer  nutzt sie als Hauptwohnung,  dann kann er Eigenheimzulage  beantragen. Er muss die  Wohnung also zu seinem  Zuhause ummodeln – so  entschied das  Niedersäch. Finanzgericht.
 (Aktenzeichen: 9 K 234/99)
 
Quelle: DAS HAUS
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